Laut einer Meldung bei Heise muss Sat 1 die Domain schmidt.de (die mal zur Harald-Schmidt-Show gehörte und immernoch eine Seite zur HSS beinhaltet) an einen Menschen abgeben, der mit Nachnamen Schmidt heißt. Das schmeißt nicht nur alle bisherigen Entscheidungen im Streit “Person gegen Firma (oder Produkt) mit gleichem Namen” über den Haufen, sondern schafft auch eine Situation, die mir gar nicht gefällt. Wenn ich auf “schmidt.de” gehe, erwarte ich da nicht unbedingt die Seite eines Herrn Schmidt. Genau so, wie ich auf www.shell.de die Seite der Tankstellenkette erwarte und nicht die einer Familie Shell. Die alten Entscheidungen, wonach hier die überwältigende Bekanntschaft des Firmen- oder Produktnamens den Ausschlag gab, fand ich irgendwie wesentlich besser. Leider steht bei Heise nicht, ob das Urteil schon rechtskräftig wurde.